Udo Kraft

Wie du als Onlinehändler Verpackungen für 2015/2016 noch schnell lizenzieren kannst 

Wie du als Onlinehändler Verpackungen für 2015/2016 noch schnell lizenzieren kannst 
Einfach so geht es denn doch nicht – eine Erkenntnis mit der man als Onlinehändler wohl leben musst. Du kommt um etliche Abgaben und formale Dinge schlicht nicht herum. Etwa dafür zu sorgen, dass deine Verpackungen ordnungsgemäß recycelt werden. Ansonsten drohen empfindliche Strafen. Denn Online-Händler sind laut der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, sich um die Rücknahme und Verwertung ihrer versendeten Verpackungen zu kümmern. Dies betrifft Kartons genauso wie Füllmaterialien und Luftpolsterfolie. Dabei lohnt es sich schnell zu reagieren, denn bis zum 18. März 2016 können Shop-Betreiber ihre Verpackungen noch für das abgelaufene Jahr 2015 lizenzieren. Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet seit 1991 Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, die sie an Endkunden versenden, zurückzunehmen und dem Wertstoffkreislauf wieder zuzuführen oder sich an einem so genannten Rückhol-System zu beteiligen. Mindestgrenzen sind in der Verpackungsverordnung nicht vorgesehen, sie betrifft kleine Händler daher genauso wie große Versender à la Amazon und eBay. Die offiziellen dualen Systeme bieten die Möglichkeit, Verpackungen mittels einer einfachen Pauschale zu lizenzieren und damit die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere für kleine Händler, die sich nicht umfassend mit dem Thema Verpackungslizenzierung beschäftigen können, sind diese Pauschalen ideal geeignet. Wie gesagt: Wer das versäumt, riskiert eine Abmahnung und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Anbieter haben für Online-Händlern besonders einfache und durchaus effiziente Lösungen erstellt: So werden für den deutschen Markt für nur 75 Euro pro Jahr bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier und Kartonagen lizenziert. Das entspricht in etwa 400 mittleren Versandkartonagen. Der Vertrag wird zunächst über zwei Jahre geschlossen und bedeutet, dass mit diesem Abschluss Händler rechtssicher aufgestellt sind – lediglich einmal jährlich müssen sie die tatsächlich versandte Menge an Verkaufsverpackungen melden. Die Verpackungsverordnung gilt übrigens nicht nur für den Versand ins Ausland! Die gesetzliche Lizenzierungspflicht besteht nicht nur innerhalb Deutschlands, denn wer länderübergreifend zum Beispiel von Deutschland nach Österreich versendet, benötigt zusätzlich einen Lizenzierungsvertrag zur Entsorgung der Verpackungsmengen in unserem Nachbarland. Auch dafür können über diverse Anbieter Pauschalen gebucht werden, die tatsächlich in Umlauf gebrachte Menge muss nach Ablauf des Jahres aber nicht mehr gemeldet werden. Quelle: Blog für den Onlinehandel
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