Udo Kraft

Verbraucherschlichtung: Neue Infopflichten für Shopbetreiber ab 9. Januar 2016

Verbraucherschlichtung: Neue Infopflichten für Shopbetreiber ab 9. Januar 2016
Ab 9. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung, die Informationspflichten für alle Online-Händler, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbieten, mit sich bringt – die so genannte Verbraucherschlichtung. Ab diesem Tad gilt die Verordnung "(EU) Nr. 524/2013" über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Diese Verordnung  steht in engem Zusammenhang mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das noch im Dezember vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es soll Verbrauchern Vertrauen beim Online-Einkauf – insbesondere beim grenzüberschreitenden – vermittelt werden. Der Verbraucherschutz solle gestärkt werden. Die Möglichkeiten der Online-Streitbeilegung, so heißt es, soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten darstellen, schreibt Martin Rätze bei shopbetreiber-blog.de. Allerdings gibt es derzeit noch keinen solchen Mechanismus, der es erlaubt, Streitigkeiten aus Online-Geschäften auch online beizulegen! Wichtigster Regelungsgegenstand der Verordnung: Die EU-Kommission wird verpflichtet, eine OS-Plattform zu schaffen. Das soll eine Plattform sein, auf der die Online-Streitbeilegung stattfinden soll. Sie soll sowohl für Streitigkeiten zugänglich sein, bei denen ein Verbraucher gegen einen Online-Händler als auch bei Streitigkeiten, bei denen ein Online-Händler gegen einen Verbraucher vorgehen will. Die Verordnung gilt dabei nicht nur für grenzüberschreitende Sachverhalte, sondern auch für innerdeutsche. Nicht erfasst werden jedoch Offline-Verträge oder Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen. Das Problem bei dieser neuen Infopflicht: Sie kann nicht erfüllt werden! Denn die von der Kommission zu erstellende Plattform existiert noch nicht und damit existiert auch noch kein Link auf diese Plattform. Die Kommission informiert darüber, dass die Plattform erst ab 15. Februar 2016 zur Verfügung stehen wird. Bis dahin sollte man folgenden Hinweis aufnehmen, z.B. in den AGB unter dem Punkt “Beschwerdeverfahren” oder ins Impressum: “Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.” Für Online-Händler ist es wichtig, die Informationspflicht über diese Plattform zu erfüllen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen die Folge. Was man als Shopbetreiber noch über diese neue Verordnung wissen muss, findest du in: Verbraucherschlichtung: Neue Infopflichten ab 9. Januar 2016 - shopbetreiber-blog.de.
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