Udo Kraft

SEO für E-Commerce: Neue Google Webmaster-Richtlinien 2016

SEO für E-Commerce: Neue Google Webmaster-Richtlinien 2016
Nach dem Relaunch der Webmaster-Hilfeseite hat Google nun auch die Google Webmaster-Richtlinien angepasst. Die aktualisierte Version ist seit  Ende Januar 2016 live. Die große Suchmaschinen hat die Richtlinien neu gegliedert und um viele aussagekräftige Beispiele und Links auf weiterführende Seiten ergänzt. Um das Finden von Seiten zu verbessern fordert Google SEOs nun auf, neben Textlinks auch Bildlinks mit alt-Attribut zu verwenden. Dies könnte ein Indiz sein, dass die Alt-Texte von Bildern ins Ranking einfließen – vorausgesetzt, sie besitzen echte Relevanz im Hinblick auf das Linkziel. Die maximal erwünschte Zahl der ausgehenden Links ist nun mit einigen Tausend klarer beziffert. Weiterhin empfehlen die Richtlinien, eine Sitemap nicht nur für Google, sondern auch für den User zu erstellen. Neben viel Altbekanntem Google Webmaster-Richtlinien und eigentlich Selbstverständlichem („Überlegen Sie sich, welche Suchbegriffe Nutzer eingeben könnten, um nach Ihren Seiten zu suchen, und verwenden Sie diese Begriffe auf Ihrer Website.“) enthält der Abschnitt als wesentliche Neuerung nun die Empfehlung, dass von Content-Management-Systemen wie WordPress generierte Seiten und Links crawlbar sein müssen. Den nicht mehr zeitgemäßen Hinweis auf die schlechtere Crawlbarkeit von dynamischen Seiten hat Google dagegen entfernt. Dafür findet sich nun die explizite Aufforderung in den Richtlinien, wichtigen Content standardmäßig sichtbar zu machen. Ein Punkt, an den sich Google interessanterweise auf vielen Hilfe-Seiten selbst nicht hält. Konkreter liest sich nun die Vorgabe im Hinblick auf werbliche Inhalte: Werbelinks sind auf nofollow zu setzen. Am wichtigsten ist hier die ausdrückliche Empfehlung, HTTPS zu verwenden. Auch die Relevanz schneller Ladezeiten unterstreicht Google, ebenso die optimale Darstellung auf mobilen Endgeräten. Beides sollten SEOs durch die Verwendungen von Test-Tools sicherstellen. Im Hinblick auf Bilder macht Google nun klar die Ansage, dass ein Alt-Attribut verwendet werden sollte. Aus einer Kann- ist hier eine Muss-Formulierung geworden. Quelle: Neue Google Webmaster-Richtlinien 2016
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