Udo Kraft

Risiken der Schleichwerbung – Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram

Ein gerne verschwiegenes Thema, denn: Hat nicht schon fast jeder mal was promotet und das nicht weiter gekennzeichnet. Und ist es bereits Schleichwerbung, wenn wir voller Emotionen Bilder und Texter über unsere Lieblingsprodukte posten? Soziale Netzwerke erschaffen ein Umfeld von Vertrauen sowie

Risiken der Schleichwerbung – Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram

Verlockend ist es damit, diese positiven Eigenschaften für Werbezwecke zu missbrauchen. Die rechtlichen Risiken waren bisher überschaubar. Seit Kurzem fällt jedoch Journalisten und Verbraucherschützern zunehmend auf, dass dieses Verbot der Schleichwerbung immer mehr missachtet wird, wodurch auch die Gefahr von Abmahnungen und Imageschäden steigt, schreibt RA Thomas Schwenke auf Allfacebook.de.

In seinem Beitrag zeigt er die Grenzen der Schleichwerbung, die jedoch keineswegs deutlich sind. Vielmehr ist es ein rechtlicher Graubereich, der ein rechtliches Fingerspitzengefühl erfordert, um eine optimale Balance zwischen wirtschaftlicher Effizienz und rechtlichen Risiken zu finden. Nach den gesetzlichen Grundlagen, zeigt Schwennke euch die Prüfungsschritte, geht auf die Vorgaben von Facebook und Instagram ein und zeigt am Ende die möglichen Rechtsfolgen.

Schleichwerbung ist ein Oberbegriff für die werbende Darstellung oder Erwähnung von Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen, bei denen der Werbezweck nicht erkannt werden soll. Das heißt, Schleichwerbung ist die Täuschung der Verbraucher über die Werbeabsichten und ist in diversen Gesetzen, wie dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) oder dem Telemediengesetz (TMG) sowie dem Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) verboten.

Was zunächst einleuchtend klingen mag, ist recht kompliziert, denn die Frage ob eine Täuschung vorliegt, hängt von vielen Faktoren ab. Im Wesentlichen setzt das Vorliegen von Schleichwerbung bei Facebook die folgenden drei Punkte voraus:

  • Ein Posting erweckt den Anschein neutral, also wirtschaftlich nicht beeinflusst zu sein.
  • Tatsächlich ist das Posting jedoch durch wirtschaftliche Zuwendungen motiviert.
  • Die wirtschaftliche Motivation ist für die Verbraucher nicht erkennbar.

Mit Verbrauchern sind dabei die durchschnittlichen Facebook-Nutzer gemeint, die mit einem Posting in Verbindung kommen. Das heißt z.B. dass bei Facebookseiten, die sich an minderjährige Nutzer richten, die Fähigkeit Werbung zu erkennen geringer ist, als bei Erwachsenen.

Lies mehr dazu in diesem sehr informativen Artikel: Risiken der Schleichwerbung - Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram - allfacebook.de

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