Christof Steinke

Rechtssichere Pflichtseiten: So sind Sie auf der sicheren Seite! (Teil 3: Das Impressum)

Seit 2007 sind Anbieter gewerblicher Internet-Seiten verpflichtet eine Anbieterkennzeichnung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Der Link mit den Angaben zum Anbieter muss also auf jeder Seite des Online-Shops erscheinen und die Seite sollte sich nicht in

Rechtssichere Pflichtseiten: So sind Sie auf der sicheren Seite! (Teil 3: Das Impressum)

Impressum

Angaben zum Unternehmen

Erster und wesentlicher Bestandteil des Impressums ist die „ladungsfähige Anschrift“ des Unternehmens, also eine Adresse, an die auch behördliche Dokumente gesendet werden können. Dazu sollte auch eine Telefonnummer gehören, denn das Gesetz schreibt eine Reaktionszeit von unter 60 Minuten vor. Wer also nur mit einem Kontaktformular arbeitet muss hierauf achten.

Je nach Unternehmensform kommen weitere Informationen hinzu. Bei der GbR, GmbH oder AG zum Beispiel die vertretungsberechtigten Personen mit vollem Namen. Auch Registereintragungen (z.B. Handelsregister), die Umsatzsteuer-ID und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung müssen - sofern vorhanden - angezeigt werden.

Öfter sieht man die Steuernummer im Impressum. Das ist nicht nur falsch, sondern unter Umständen gefährlich, da hiermit Missbrauch getrieben werden kann. Bei der Umsatzsteuer-ID-Nummer gilt: Hat man eine, MUSS man sie nennen, hat man keine, entfällt dies. Mit anderen Worten: Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Die meisten Unternehmer werden jedoch eine besitzen und sind daher verpflichtet sie zu benennen.

Falls Sie einen Beruf mit behördlicher Zulassung ausüben (wie zum Beispiel Arzt, Anwalt oder Architekt), muss außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden.

Angaben zum Verantwortlichen für die Website

Wenn Sie "meinungsbildende Texte" auf Ihrer Website darstellen, ist ein hierfür Verantwortlicher, ebenfalls mit vollem Namen und Kontaktdaten (kein Postfach!), anzugeben. Solche Inhalte entstehen meist auch in einem Online-Shop, etwa wenn Sie eigene Texte zur Produktbeschreibung erstellen oder einen Blog betreiben. Da die schwelle zur Meinungsbildung schwammig ist, sind Sie mit der Angabe eines Verantwortlichen für die Website auf jeden Fallauf der sicheren Seite.

Hinweise zum Copyright

Falls Sie urheberrechtlich geschütztes Material verwenden, muss im Impressum hierauf hingewiesen werden. Bildquellen sind sogar mit Nennung des Fotografen oder einem Link auf die Website des Bilddienstes zu versehen.

Umgekehrt kann auch ein Passus zu eigenen Urheberrechten aufgenommen werden, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Verbreitung der eigenen Inhalte der Genehmigung bedarf. Die Benutzung des „©“-Zeichens hat übrigens in Deutschland keine rechtliche Relevanz und dient allenfalls als Hinweiszeichen für nachgestellte Angaben. Gleiches gilt für „®“ oder „TM“.

Allgemeiner Haftungsausschluss

Oft wird am Ende des Impressums noch ein sogenannter Disclaimer gesetzt. In diesem Text befreit sich der Betreiber der Website von der Haftung für seine dargestellten Inhalte, sowie der Verantwortung für Inhalte anderer Websites auf die er verlinkt.

Juristen streiten seit Jahren über den Sinn von generellen Texten zum Haftungsausschluss. Trotzdem kann der Hinweis, dass den Betreibern zur Zeit keine Rechtsverletzungen bekannt sind, diese aber auf Verlangen umgehend abgestellt werden, im Streitfall einen Rahmen für die gütliche Einigung setzen.

Natürlich kann man sich nicht per Disclaimer von der Haftung bei Rechtsverstößen befreien. Wenn Sie zum Beispiel Urheberrechte verletzen, weil Sie Bilder ohne Berechtigung verwenden, dann schützt ein Disclaimer nicht vor der Abmahnung oder eventuellen Bußgeldern.

An alle Seiten denken

Die Impressumspflicht gilt wie gesagt für alle Websites mit gewerblichem Inhalt, also auch für Ihre Social Media Plattformen. Bei Facebook gab es 2012 Abmahnwellen wegen fehlender Anbieterkennzeichnungen. In diesem Jahr war Google Plus an der Reihe.

Da diese Angebote meist keinen Platzhalter für ein Impressum im Sinne des deutschen Rechts vorsehen, sollten Sie in der Rubrik „Über mich“ (Google+), beziehungsweise in der Infobox (Facebook) per Link auf das Impressum in Ihrem Online-Shop verweisen.

Und Ihr Impressum im Online-Shop sollten Sie dann außerdem ergänzen um: „Dieses Impressum gilt auch für unsere Präsenzen auf Facebook sowie Google Plus.


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