Europäischer Onlinehandel ist für viele Shopanbieter immer noch ein weites Feld mit vielen Stolperfallen – und die neuen Mehrwertsteuergesetze der EU sind auch nicht unbedingt eine Aufmunterung hier hochaktiv zu werden. Das Ende der Fahnenstange bei der Standardisierung ist hier noch nicht erreicht.
Aber was hat sich eigentlich aktuell für wen verändert? Für Anbieter, die ins europäische Ausland verkaufen, gibt es eine Reihe Dinge, auf die man nun besonders achten muss, schreibt
Henning Heesen, Mitgründer und Global Sales Direktor von Salesupply auf Shopanbieter.de.
Offene Grenzen, freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen: Die Europäische Union und ihr Einheitsmarkt scheint ein wahres Mekka für Onlinehändler und Anbieter von Dienstleistungen. Die Mehrwertsteuer jedoch unterscheidet sich in vielen Ländern, und oftmals ist es die Aufgabe des Verkäufers, herauszufinden welcher Steuersatz in dem anderen Mitgliedstaat für seine Produkte oder Dienstleistungen zutrifft. Hinzu kommt das in vielen Ländern darüber hinaus noch individuelle, ermäßigte Steuersätze gelten – nach deren nationalem Recht.
Verkaufst du Güter online im Ausland? Dann ändert sich nichts. Du musst nach wie vor die Mehrwertsteuer gemäß der europäischen Mehrwertsteuerregelung für den Distanzhandel berechnen und abführen. Verkaufst du elektronische Dienstleistungen wie zum Beispiel Musik-und Filmdownloads, Software, Onlinekurse oder Apps an private Kunden? Dann musst du ab sofort die Mehrwertsteuerregelung des Landes anwenden in dem sich dein Kunde befindet.
Für Verkäufer an Geschäftskunden gilt nach wie vor die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, d.h. der Rechnungssteller berechnet keine Mehrwertsteuer. Die Veränderung betrifft also vor allem Verkäufer von elektronischen Dienstleistungen ins Ausland. Doch warum trifft die Regelung dann Unternehmen wie Amazon und Ebay, die doch größtenteils Waren verkaufen?
Amerikanische Riesen wie Amazon und Ebay haben sich bei der Eröffnung ihrer europäischen Hauptsitze für Luxemburg entschieden, da dort ein sehr niedriger Mehrwertsteuersatz von drei Prozent auf digitale Dienstleistungen gilt. Für den Verkauf von etwa E-Books ist dies sehr günstig. Dieser Vorteil fällt unter der neuen Regelung weg. Ab jetzt müssen die Steuersätze des Landes angewendet werden wo der Verbraucher ansässig ist. In Spanien zum Beispiel beträgt die Mehrwertsteuer für E-Books 21 Prozent.
Warum jetzt dadurch die EU dem Steuer-Dumping ein Ende bereitet hat, liest du in
Ratgeber: Mehrwertsteuern und der grenzüberschreitende Onlinehandel in der EU » Blog für den Onlinehandel.