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Was man über einen Kaufvertrag im Online-Shop wissen sollte

Mit dem Abschluss des Kaufvertrag verpflichten sich Händler und Kunde dazu Ware und Geld auszutauschen. Für beide Seiten gibt es gesetzliche Regelungen und Richtlinien, zu deren Einhalten sich die beiden Vertragspartner eindeutig verpflichten.Um nicht im Nachhinein in Schwierigkeiten zu kommen,

Was man über einen Kaufvertrag im Online-Shop wissen sollte

Rechtzeitig informieren

Der Online-Händler muss rechtzeitig vor Vertragsschluss über die Einzelheiten der Zahlung informieren. Hierzu gehören die einzelnen Zahlungsarten ebenso wie eventuell dadurch anfallende Gebühren. Nach einer 2013 neu in Kraft tretenden Richtlinie für Verbraucherrecht, muss der Shopbetreiber die Information schon bei Beginn des Bestellprozesses deutlich mittteilen. Der Bestellprozess beginnt mit dem Legen der Ware in den Warenkorb.

Der Kaufvertrag

Grundlage für den Handel ist der Kaufvertrag zwischen Händler und Kunde. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten diesen Vertrag abzuschließen:

  1. Mit dem Absenden einer Bestellung im Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Händler nimmt das durch eine automatisch versandte Mail, eine Auftragsbestätigung an. Das Risiko: Es sind keine Bonitätsprüfungen oder Lieferbarkeitsprüfungen möglich.
  2. Mit dem Absenden einer Bestellung im Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Händler schickt eine automatisch generierte Eingangsbestätigung, nimmt aber den Vertrag erst in einer manuell verschickten Auftragsbestätigung an. Vorteil: Der Händler kann eine ausreichende Bonität und die Verfügbarkeit der Ware prüfen. Wichtig ist hier der genaue Wortlaut der Eingangsbestätigung.
  3. Schliesslich gibt es die Variante wie bei eBay. Hier gilt die Präsentation der Produkte bereits als verbindliches Angebot des Händlers, das der Kunde durch seine Bestellung annimmt.

Zusatzgebühren für Zahlungsarten

Verlangt man bei verschiedenen Zahlungsarten zusätzliche Gebühren, ist über diese rechtzeitig zu informieren. Mit der neu in Kraft tretenden Richtlinie (2013) wird festgelegt, dass diese Gebühr nicht mehr die tatsächlichen Kosten – also die Gebühr beim Dienstleister – überschreiten darf. Zusätzlich muss mindestens eine kostenfreie Zahlart angeboten werden.

Bonitätsprüfungen

Da der Händler bei Zahlungen auf Rechnung in Vorleistung geht, darf er bei Abschluss des Kaufvertrags eine Bonitätsprüfung durchführen. Darüber muss er den Kunden allerdings informieren – sowohl dass er diese durchführen wird, als auch durch wen. Bei anderen Zahlarten darf eine Bonitätsprüfung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden gemacht werden.

Rückgabe oder Widerrufsrecht

Der Kunde kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag auflösen. Der Händler hat die Wahl zwischen dem gesetzlichen Widerrufsrecht oder der Abweichung davon, einem Rückgaberecht, das (zum Beispiel in den AGB) vertraglich vereinbart werden muss.

Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass beim Rückgaberecht der Vertrag durch die Rückgabe der Ware aufgelöst wird, beim Widerrufsrecht hingegen reicht der schriftlich erklärte Widerruf.

Insgesamt ein hoch komplexes Thema, das auch immer wieder gesetzlichen Änderungen unterworfen ist. Es bietet sich daher an, bei allen juristisch relevanten Texten und entsprechendem Vorgehen im Shop, diese von einem Rechtanwalt prüfen zu lassen

Und so geht es mit VersaCommerce: Der gesamte Bezahlvorgang wird zentral von VersaCommerce übernommen, hier garantieren wir für die rechtssichere Abwicklung. Mit den kostenfreien Design-Vorlagen stellen wir Ihnen außerdem Platzhalter für alle Pflichtveröffentlichungen zur Verfügung. Für die Inhalte sind Sie als verantwortlicher Betreiber jedoch selbst verantwortlich.

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