Dr. Katja Flinzner

Informationspflicht für Energielabel: Diese 4 Tipps musst du beachten

Wie so häufig hat das neue Jahr so einiges an Arbeit für Online-Händler mit sich gebracht. Zumindest für diejenigen, die energieintensive Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder neuerdings auch Staubsauger verkaufen. Denn seit 01. Januar 2015 ist die Anzeige von Energielabeln auch beim

Informationspflicht für Energielabel: Diese 4 Tipps musst du beachten

© Europäische Kommission

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Dass der Stromverbrauch eines Haushaltsgeräts ein zentraler Faktor für die Kaufentscheidung ist, ist nicht neu, und ist auch sehr begrüßenswert.

Denn schließlich sollte uns das Sparen von Energie allen ein Anliegen sein, wenn wir und unsere Kinder es noch eine Weile auf dieser Erde aushalten möchten. Und selbst wenn man es rein monetär betrachtet: Ein billiges Gerät, das viel Strom verbraucht, kommt den Verbraucher über seine gesamte Einsatzdauer gerechnet häufig teurer zu stehen als ein hochwertiges Gerät mit geringerem Stromverbrauch.

Dass Kaufinteressierte mehr über den Energieverbrauch einzelner Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Lampen oder Staubsauger erfahren sollen, ist also durchaus richtig und wichtig. Die Auszeichnung anhand eines standardisierten Energielabels war für Hersteller und für Händler im stationären Handel schon lange Pflicht, im Internet genügte bislang die Angabe von Einzelangaben, unter anderem der Energieeffizienzklasse.

Seit dem 01.01.2015 ist das anders. Denn nun müssen Hersteller ihre neuen Produkte nicht mehr nur mit den entsprechenden Aufklebern und Etiketten für den stationären Handel ausstatten, sondern ihren Händlern die grafisch aufbereiteten Label auch in digitaler Version zur Verfügung stellen – damit diese es in ihrem Online-Shop als digitales Bild anzeigen können.

Wie so oft hat die EU es mal wieder nicht bei der generellen Informationspflicht belassen, sondern ziemlich detaillierte Vorgaben gemacht. Die finden sich in der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 518/2014 der Kommission vom 05. März 2014 und sehen nach einigem an Anpassung für die betroffenen Händler aus.

1. Platzierung

So muss das Energielabel nicht einfach irgendwo, sondern „in der Nähe des Produktpreises“ dargestellt werden. Da selbst den EU-Entscheidern wohl klar war, dass das in der Praxis ziemlich schwierig sein dürfte, darf das Etikett auch „mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige“ – also über einen weiteren Klick – dargestellt werden.

2. Aussehen

Auch für die Gestaltung dieser „geschachtelten Anzeige“ gibt es aber strikte Vorgaben. Das als Vorschau verwendete Bild muss „ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett“ sein, „auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht, enthalten“ und außerdem einem in der Verordnung abgebildeten konkreten Format entsprechen:

In diesem Format müssen die Vorschaltbilder bei einer „geschachtelten“ Anzeige laut Verordnung gestaltet sein.

In diesem Format müssen die Vorschaltbilder bei einer „geschachtelten“ Anzeige laut Verordnung gestaltet sein.

Nicht zuletzt muss es mit einem digitalen Bild des vollständigen Energielabels verlinkt sein.

3. Barrierefreiheit

Für den Fall, dass das Etikett nicht angezeigt werden kann, ist außerdem ein alternativer Text einzufügen – eine Maßnahme, die sich im Sinne eines barrierefreien Webdesigns von selbst verstehen sollte.

4. Produktdatenblatt

Ähnliche Vorgaben macht die EU-Verordnung übrigens für Produktdatenblätter, die die Hersteller ebenfalls in digitaler Form zur Verfügung stellen sollen.

Wie du ausführliche und genaue Produktbeschreibungen hinbekommst, erklären wir hier.

Informationspflicht: So sehen Energielabel in der Praxis aus

So weit, so gut. Und wie sieht die Umsetzung bislang in der Praxis aus? Wir haben eine ganze Weile suchen müssen, bis wir Shops gefunden haben, die die neuen Vorgaben tatsächlich schon in die Praxis umsetzen. Was wohl zum Teil daran liegen mag, dass sie – wenn man die Formulierung in der Verordnung näher unter die Lupe nimmt – auch nur für solche Produkte verpflichtend ist, die „ab dem 01. Januar 2015 mit einer neuen Modellkennung in Verkehr gebracht“ werden. Für ältere Modelle gilt also weiterhin die alte Regelung.

Auch wenn man nicht direkt mit der Nase darauf stößt: Es gibt sie schon, die umgesetzte Form der neuen Energielabel-Verordnung. Zum Beispiel bei expert.de. Dort werden, in die Produktabbildungen integriert und dennoch in relativer Nähe zum Preis, Pfeile mit der jeweiligen Energieeffizienzklasse angezeigt. Beim Mouse-Over erscheint direkt das vollständige Energielabel, beim Klick wird dieses in einem neuen Tab vergrößert angezeigt. Und auch das Produktdatenblatt des Herstellers wird direkt oberhalb des Preises verlinkt.

Vom Pfeil zum Label – die Umsetzung der Energielabel-Verordnung bei expert.de

Vom Pfeil zum Label – die Umsetzung der Energielabel-Verordnung bei expert.de (Screenshot: expert.de)

Was machen die Plattformen?

Im eigenen Shop sind Händler ja immerhin noch selber dafür verantwortlich, wie sie mit den neuen Vorgaben umgehen. Wie so oft stellt sich bei solchen neuen Anforderungen aber immer auch die Frage: Wie wird damit auf den großen Plattformen umgegangen? Bei amazon.de scheint vorerst eine Lösung gefunden: Hier wird bei entsprechenden Produkten unterhalb des Produktbildes ein Pfeil in vorgeschriebenem Layout angezeigt, daneben finden sich Links zum „Energielabel“ und zum „Produktdatenblatt“, die die entsprechenden Dokumente bei Klick in einem neuen Layer öffnen. Ob die Positionierung unterhalb des Produktblattes noch unter „in der Nähe des Produktpreises“ fällt, darüber werden sich vermutlich in Kürze die Anwälte die Köpfe zerbrechen – je nach Monitorgröße dürften die Links lange nicht immer above the fold platziert sein.

Ebay dagegen scheint derzeit noch keine Lösung gefunden zu haben – analoge Angebote zeigen sich zumindest noch ohne entsprechende Ergänzung im zentralen Preis- und Infobereich. Einzelne Händler versuchen möglichen Negativfolgen offenbar dadurch zu begegnen, dass sie im von ihnen selbst gestaltbaren Produktbeschreibungsbereich die Preisangabe prominent wiederholen und mit den geforderten Infos zu Energielabel und Produktdatenblatt ergänzen.

Energielabel: Und was bringt’s?

Erst einmal jede Menge Arbeit und neuen Nervenstress für betroffene Online-Händler. Aber natürlich auch mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher. Wobei: Die Informationen zu Energieeffizienzklasse, jährlichem Energieverbrauch, Wasserverbrauch und anderen, je nach Gerät unterschiedlichen, energierelevanten Werten waren auch vorher schon verpflichtende Angaben in jedem Verkaufskanal – auch im Internet.

Neu ist genau genommen nur die Verpackung: Die Infos müssen jetzt eben auch in grafischer Form und vor allem an einer bestimmten Stelle angezeigt werden. Besonders letzteres gehört zu diesen Kriterien, die Shopbetreibern schlaflose Nächte bereiten können, ohne wirklich einen nachvollziehbaren Nutzen für den Kunden zu bringen. Denn wer kauft schon eine Waschmaschine, ohne sich die Produktbeschreibung in Ruhe anzuschauen? Kann einem Kaufinteressenten nicht zugemutet werden, einmal nach unten zu scrollen, um sämtliche Informationen gesammelt und im Detail abzurufen?

Und ob die grafisch verklausulierten Informationen der Energielabels wirklich benutzerfreundlicher und verständlicher sind als die Klartextangaben? Man darf es bezweifeln. Die diversen Wölkchen und Flecken auf den Staubsauger-Labels habe ich jedenfalls erst begriffen, als ich mir die Klartextinformationen im Produktdatenblatt dazu durchgelesen habe...

Hierbei handelt es sich übrigens lediglich um Tipps. Falls ihr von den Änderungen der Energielabel betroffen seid, befragt bitte euren Anwalt!

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