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Das kann teuer für dich werden: Black Friday & Cyber Monday

Um Black Friday und Cyber Monday gibt es jedes Jahr vor Weihnachten einen großen Hype im E-Commerce. Doch Vorsicht im Geschäft: Die Begriffe sind rechtlich geschützt

Das kann teuer für dich werden: Black Friday & Cyber Monday

Black Friday und Cyber Monday: Rund zwei Drittel der Deutschen (66 Prozent) haben laut Studien schon mal von diesen Begriffen gehört. Fragt man allerdings nach, worum es dabei genau geht, sind die Antworten häufig recht diffus. „Das sind besondere Schnäppchentage im Online-Handel vor Weihnachten“. Diese oder ähnliche Antworten sind gar nicht so schlecht für den Anfang. Aber kann eigentlich jeder Shopinhaber an diesen Aktionstagen teilnehmen, wenn er es denn möchte? Wie umsatzstark sind diese Tage im E-Commerce? Und woher kommen Black Friday und Cyber Monday eigentlich? Diese und andere Fragen wollen wir heute für euch beantworten.

Black Friday und Cyber Monday sind Teil des Weihnachtsgeschäfts im E-Commerce

Black Friday und Cyber Monday sind eine Erfindung des E-Commerce und finden traditionell am Freitag und Montag nach Thanksgiving statt - in diesem Jahr also am 24. und 27. November. Meist ist das Wochenende zwischen den beiden Tagen integraler Aktionszeitraum. Ob das nun der Auftakt oder der Höhepunkt des Weihnachtsgeschäftes im Online-Handel oder irgendetwas dazwischen ist, liegt im Auge des Betrachters. Wir hatten euch ja erst jüngst in einer kleinen Serie empfohlen, euch akribisch auf die umsatzstarke Zeit rund um das Fest der Liebe vorzubereiten.

Tipp: Frühzeitige Vorbereitung auf das Weihnachtsgeschäft im Online-Handel

Ohne Zweifel sind die Aktionstage längst nicht nur Bestandteil des Weihnachtsgeschäftes in den USA, sondern auch in Asien und Europa. Das Prinzip der Sales-Aktion ist simpel: Die teilnehmenden Online-Shops bieten im Aktionszeitraum zeitlich eng begrenzt – oftmals nur für wenige Stunden – ausgewählte Artikel im Detail unangekündigt zu besonders günstigen Preisen an. Die Online-Shopper müssen also quasi auf Verdacht in den Shops online sein, um eine erfolgreiche Schnäppchenjagd absolvieren zu können. Das erhöht den Traffic und natürlich auch die Umsätze an diesen Tagen.

Mehr als 1 Milliarde Euro Umsatz in Deutschland

Im internationalen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2016 bei E-Commerce-Umsätzen am Black Friday-Wochenende mit rund 1,1 Milliarden Euro auf dem dritten Platz hinter Großbritannien (3,2 Milliarden Euro Umsatz) und Spitzenreiter USA (7,6 Milliarden Euro). In Europa rangierte Deutschland vor Frankreich (735 Millionen Euro) und deutlich vor Italien (185 Millionen Euro), Spanien (152 Millionen Euro) oder den Niederlanden (115 Millionen Euro). Das sind natürlich ebenso beeindruckende wie verlockende Umsatzzahlen, die für jeden Shopbetreiber einem warmen Regen gleichkommen. Doch darf jeder Online-Händler so einfach am Black Friday teilnehmen und damit werben? Die Antwort lautet leider: Nein, das darf er nicht.

Black Friday und Cyber Monday sind geschützte Begriffe

Die Begriffe Black Friday und Cyber Monday sind rechtlich geschützt und vom Rechteinhaber beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen. Damit verbietet es sich für jeden Shopbetreiber, ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit diesen Worten – im rechtlichen Sinne mit diesen Marken – zum Beispiel eigene Aktionstage im Online-Shop zu bewerben. Bei Zuwiderhandlung droht die allseits gefürchtete Abmahnung durch den Rechteinhaber. Es hat in der Vergangenheit wiederholt Versuche gegeben, gegen die Vereinnahmung der Marken Black Friday und Cyber Monday durch einen einzelnen Rechteinhaber vorzugehen. Diese juristischen Vorstöße waren allerdings bislang nicht von Erfolg gekrönt. Die Begriffe sind nach wie vor geschützt.

Wenn ihr also unbedingt offiziell und juristisch einwandfrei am Black Friday-Sale teilnehmen möchtet, dann geht das vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage nicht ohne Kooperation mit der Black Friday GmbH. Dort könnt ihr auch die Konditionen nachlesen. Ob ihr das für euer Business als lohnenswert erachtet, ist natürlich eure Entscheidung.

Kreative Alternativen für euer Weihnachtsgeschenk sind denkbar

Solltet ihr zu der Entscheidung gelangen, nicht offiziell am Black Friday-Sale teilnehmen zu wollen, was ich nachvollziehen könnte, dann bestehen natürlich immer noch Möglichkeiten für euch, in euren Shops vom allgemeinen Hype um diese ganz speziellen E-Commerce-Tage zu profitieren. Die Aufmerksamkeit der Kundschaft und das Bewusstsein, dass sich das Online-Stöbern und das Online-Shopping an diesem Wochenende besonders lohnen, sind ja durchaus vorhanden.

So könnt ihr in eurer Kundenkommunikation beispielsweise darauf hinweisen, dass euer Shop zwar nicht am verordneten offiziellen Black Friday-Spektakel teilnimmt, sehr wohl aber im gleichen oder in einem anderen Zeitraum Kracher-Sonderangebote für die Kunden bereit hält. Euch fallen da sicher noch viel klügere Dinge ein.

Fazit

Das Wochenende vom Black Friday bis zum Cyber Monday nimmt völlig unbestritten eine Sonderstellung im E-Commerce-Jahreskalender ein. Es ist den Marketingstrategen über die Jahre schlichtweg gelungen, in der Community der Online-Shopper eine bemerkenswert hohe Aufmerksamkeit für diese Aktionstage zu kreieren. Die Umsätze an diesen Tagen sind absolut außergewöhnlich. Wegen der bestehenden Markenrechte ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich und zulässig, sich als Online-Händler einfach so an den Black Friday-Sale anzuhängen. Es gibt aber wie angedeutet durchaus kreative Hintertürchen.

Wie sieht es in euren Shops aus? Plant ihr Sonderaktionen am Black Friday-Wochenende?

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