Udo Kraft
Im Laden können Produkte – anders als im Online-Shop – begutachtet und oft sogar an- und ausprobiert werden. Dazu gibt es halt Ausstellungsstücke und das ist ja auch mit ein Grund, warum immer mehr große Online-Shops auch Ladenlokale eröffnen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll auch bei einem
Es bleibt natürlich die große Frage offen was bei Beschädigungen passiert – wer haftet, wer muss einen möglichen Wertverlust tragen? Der Händlerbund empfiehlt dazu eine Formulierung, die sehr verschnörkelt formuliert: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“ Und dies muss man den Kunden so mit auf den Weg geben.
Inwieweit dies schon alle möglichen Probleme abdeckt und gleichzeitig den Weg darstellt, die Waren zu testen ... schwer zu sagen. Trotzdem erscheint es ein Ansatz Onlinehändlern dabei zu helfen, das Rebtouren-Problem entspannter anzugehen.
Ein Merkblatt des Händlerbund klärt auf, wie die Details sind, denn laut Gesetz (§ 357 Absatz 7 BGB) schuldet der Verbraucher dem Unternehmer unter Umständen nur einen bestimmten Wertersatz für einen Wertverlust der Ware ...
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