Datenverarbeitungsvereinbarung

Die Datenverarbeitungsvereinbarung (auch Auftragsverarbeitungsvertrag oder AVV genannt) ist ein vertragliches Dokument, das zwischen zwei Parteien geschlossen wird: dem Verantwortlichen (Datencontroller) und dem Auftragsverarbeiter (Datenprocessor). Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter.

Die Datenverarbeitungsvereinbarung ist wichtig, weil sie eine zentrale Rolle im Datenschutz spielt, insbesondere im Hinblick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO legt strenge Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten fest, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.

Eine Datenverarbeitungsvereinbarung ist aus folgenden Gründen wichtig:

  1. Rechtliche Sicherheit: Die DSGVO verlangt, dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter geschlossen wird, wenn personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass beide Parteien ihre jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten kennen und erfüllen.

  2. Datenschutz: Die Datenverarbeitungsvereinbarung legt fest, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten schützt, unter anderem durch technische und organisatorische Maßnahmen. Dies stellt sicher, dass die Daten der betroffenen Personen angemessen geschützt sind und das Risiko von Datenschutzverletzungen minimiert wird.

  3. Transparenz: Die Vereinbarung schafft Transparenz über die Art und Weise, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, und gibt den betroffenen Personen Sicherheit darüber, dass ihre Daten ordnungsgemäß geschützt sind.

  4. Kontrolle: Die Datenverarbeitungsvereinbarung gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Auftragsverarbeiter zu kontrollieren und sicherzustellen, dass dieser die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhält.

Für Online-Händler und Einzelhändler ist es unerlässlich, eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit ihren Auftragsverarbeitern abzuschließen, insbesondere wenn sie personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeiten, wie z.B. Namen, Adressen oder Zahlungsinformationen. Dies stellt sicher, dass sie die DSGVO-Anforderungen erfüllen und ihre Kunden vor Datenschutzverletzungen schützen.

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