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Vermeidbare Risiken: Hinweistexte und Disclaimers, die zur Stolperfalle werden

Im Dschungel der Online-Shops locken zahlreiche verlockende Angebote, doch gleichzeitig lauern dort auch zahlreiche rechtliche Stolperfallen. Die Fülle an Hinweisen, Belehrungen und gesetzlichen Vorgaben kann für Online-Händler zu einem wahren Dilemma werden.

Vermeidbare Risiken: Hinweistexte und Disclaimers, die zur Stolperfalle werden

Online-Shops sind reich an Angeboten, aber ebenso reich an Hinweisen und Belehrungen. Während solche Hinweise durch gesetzliche Vorgaben entstehen und generell dazu dienen, Missverständnisse zu klären und Risiken zu vermeiden, können sie auch Probleme mit sich bringen.

Ein Beispiel hierfür ist das Verpackungsgesetz, welches Online-Händler zur Registrierung für das Verpackungsregister LUCID verpflichtet. Um dieser Pflicht und dem Umweltbewusstsein gerecht zu werden, verwenden einige Händler Siegel. Doch trotz des guten Willens: Eine gesetzliche Bestimmung zur Verwendung solcher Siegel gibt es nicht. Und das Werben mit diesen Siegeln kann rechtliche Folgen haben. Das Bewerben von gesetzlich bestehenden Pflichten als Besonderheit ist nämlich unlauter – das Stichwort lautet „Werben mit Selbstverständlichkeiten“.

Ein weiteres beliebtes, aber potenziell problematisches Element sind Disclaimers. Obwohl sie dazu gedacht sind, Webseitenbetreiber vor Haftung zu schützen, können sie oft ineffektiv sein oder sogar rechtliche Nachteile bringen. Hier legt das Gesetz fest, wem welche Rechte zustehen, selbst konstituieren muss man diese mit einem Disclaimer wie „Diese Seite unterliegt dem Urheberrecht.“ nicht. Wenn etwa „keine Garantie“ für die Aktualität oder Vollständigkeit oder gar Richtigkeit des Inhalts einer Seite gegeben wird, auf der kostenpflichtige Produkte angeboten werden, dann könnte sich dieser Disclaimer auch auf das Angebot selbst beziehen – und sogar abmahnbar sein.

FAQs, obwohl im Dienste des Kunden, können ebenfalls heikel sein. Rechtliche Fehlinformationen oder Widersprüche zwischen FAQ-Inhalten und Rechtstexten können zu Abmahnungen führen. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise die Gleichsetzung von "30 Tagen" mit "einem Monat".

Für Online-Händler ist es entscheidend, sich der potenziellen Gefahren und Stolperfallen bewusst zu sein und alle Texte mit Bedacht zu formulieren oder ggf. überprüfen zu lassen.

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Quelle: Onlinehändler-News

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