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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Merkmale einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG)

  • Firma: Personen-/Sach- Misch-/ Fantasiefirma mit Zusatz OHG

  • Gründerzahl: Mindestens zwei juristische oder natürliche Personen

  • Kapitalaufbringung: Kein Mindestbetrag. Allerdings müssen alle Gesellschafter gleiche Beiträge leisten, diese können aber auch aus Leistungen bestehen. Man hat ein Gemeinschaftliches Gesellschaftsvermögen. Ein Gesellschafter kann nicht allein über seinen Anteil verfügen, da es ein Gesamthänderischesvermögen ist. 

  • Haftung: Die Gesellschaft ist eine OHG, wenn keiner von ihnen beschränkt haftet. Man haftet unbeschränkt, solidarisch und unmittelbar.

  • Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind zur Führung berechtigt und verpflichtet. Jeder kann alleine handeln.

  • Vertretung: Der Umfang der Vertretung kann nicht auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt werden. Jeder ist ermächtigt die OHG nach außen zu vertreten, wenn er nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Grundsätzlich gilt die Einzelvertretung. Allerdings kann auch beschlossen werden, dass alle als Gesellschaft oder mit einem Prokuristen handeln. Dies erfolgt mit einem Eintrag ins Handelsregister.

  • Ergebnisverteilung: Jeder Gesellschafter bekommt vom Jahresgewinn 4% seines Anteils (wenn es nicht reicht, dann den niedrigsten Prozentsatz). Der Rest wird nach Köpfen aufgeteilt. Der Verlust wird nur nach Köpfen aufgeteilt.

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