Udo Kraft

Fiskalisierung 2020 - Kassen-Sicherungsverordnung

Digitale Kassensysteme bieten Händlern viele Vorteile in Bezug auf Zeit, Geld und Stress. Für das Finanzamt ist es jedoch schwierig geworden, die Aufzeichnungssysteme zu kontrollieren und so Manipulationen zu verhindern

Fiskalisierung 2020 - Kassen-Sicherungsverordnung
Digitale Kassensysteme bieten Händlern viele Vorteile in Bezug auf Zeit, Geld und Stress. Für das Finanzamt ist es jedoch schwierig geworden, die Aufzeichnungssysteme zu kontrollieren und so Manipulationen zu verhindern.

Um Schwarzgeld und Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, sollen neue Maßnahmen für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen. Digitale Grundaufzeichnungen sollen nicht mehr nachträglich manipuliert oder sogar vollständig entfernt werden können.

Was ist die KassenSichV?

Die Kassen-Sicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums und regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Kassensysteme. Neben der GoBD und dem Kassenbuch ist auch diese Verordnung ein wichtiger Teil der Fiskalisierung und im “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” festgelegt.

Worauf muss sich eingestellt werden?

Ab dem 01.01.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein.

Dies hat zur Folge, dass Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme den neuen Anforderungen entsprechend aufgerüstet oder ersetzt werden müssen. Die KassenSichV dient dem Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen in Unternehmen und soll die Veränderung von Kassendaten verhindern.

Die Umsetzung wird dem “Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” (kurz BSI) überlassen. Das BSI bestimmt die technischen Kriterien, wie die Umsetzung der KassenSichV technisch funktionieren soll und es zertifiziert die entsprechenden Einrichtungen dafür.

Wo bekomme ich die technische Sicherungseinrichtung?

Bisher gibt es noch keine zertifizierte technische Sicherungseinrichtung, sie soll jedoch aus den folgenden drei Komponenten bestehen:

  • Aus einem Sicherheitsmodul
  • Aus einem Speichermedium
  • Aus einer einheitlichen digitalen Schnittstelle

Im Rahmen der Verordnung muss das elektronische Aufzeichnungssystem für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, die folgende Daten erfasst:

  • Beginn des Vorgangs
  • Die Art des Vorgangs
  • Eine eindeutige, fortlaufende Transaktions-Nummer
  • Die Daten des Vorgangs
  • Die Zahlungsart
  • Der Zeitpunkt der Beendigung/des Abbruchs
  • Ein Prüfwert
  • Die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls

Wer ist von der Verordnung betroffen?

Von der Verordnung betroffen sind:

  • Anbieter von Registrierkassen und Kassensystemen
  • Anbieter von Software oder Aufzeichnungssystemen, wie z. B. Buchhaltungsprogramme, die Geschäftsfälle aufzeichnen
  • Unternehmer, die solche Systeme verwenden

Was muss ich alles beachten?

  • Ab dem 01.01.2020 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besitzen
  • Alle Daten müssen über eine einheitliche Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt werden
  • Belege müssen für jeden Geschäftsvorfall ausgestellt und ausgehändigt werden (Belegausgabepflicht)
  • Alle elektronischen Kassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden

Die Fiskalisierung 2020 ist ein wichtiges Thema für uns als Anbieter von Kassensystemen und Software, aber auch für unsere Kunden, die diese Systeme verwenden. Aus diesem Grund wollen wir euch über dieses Thema und die kommende Änderung ab dem 01.01.2020 informieren und euch auch in Zukunft auf dem Laufenden halten.

Abonniere gerne unseren Newsletter, um keine Neuigkeiten zu verpassen.

VersaCommerce kostenlos testen.