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Bestellbestätigung – was in die E-Mail gehört

Ein Kunde hat eine Bestellung in deinem Online-Shop abgegeben. Hurra und herzlichen Glückwunsch! Darum geht es doch im E-Commerce. Doch welche Dinge gehören jetzt zwingend in deine Bestellbestätigung an den Verbraucher? Wir sagen es dir

Bestellbestätigung – was in die E-Mail gehört

Bis zum tatsächlichen Eingang einer Bestellung geht es für dich als Online-Händler in erster Linie um Kundengewinnung durch mannigfaltige Maßnahmen aus den Bereichen Marketing, Werbung, SEO, coole Produktbeschreibungen und vieles mehr. Nach Eingang einer Bestellung geht es dann um einwandfreien Services und vor allem einem rechtlich korrekten Umgang mit dieser Order.

Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist gesetzliche Pflicht

Der erste und bedeutungsvolle Schritt nach Erhalt einer Bestellung ist die sogenannte Bestellbestätigung. Diese erfolgt fast immer per E-Mail und wird beinahe ausnahmslos automatisch von deinem Shopsystem generiert.

Und aufgepasst, liebe Online-Händler: Der Versand einer Bestellbestätigung ist nicht etwa Teil eures freiwilligen Services, sondern gesetzliche Pflicht. Der unverzügliche Versand einer elektronischen Eingangsbestätigung der Bestellung ist gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB gesetzlich vorgeschrieben.

Was gehört in die Bestellbestätigung?

Der Inhalt dieser Bestellbestätigungen ist aber keineswegs beliebig, sondern muss zwingend eine Reihe von Angaben enthalten. Im Wesentlichen sind dies die Punkte:

  • Stückzahl und genaue Bezeichnung der Ware, Beschaffenheit der Ware (z. B. Material, Größe, Farbe),

  • Gesamtpreis der Ware

  • ggf. zzgl. Versandkosten

  • Ausgewählte Zahlungsart ggf. Angabe der Bankverbindung bei Vorkasseüberweisung

  • Ausgewählte Lieferart (z. B. Standardlieferung, Expresslieferung, Selbstabholung),

  • Rechnungsadresse,

  • Lieferadresse

  • und die Lieferzeit.

Dem Kunden müssen außerdem eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Garantiebedingungen sowie gegebenenfalls auch Besondere Bedingungen zur Einlösung von Gutscheinen zur Kenntnis gebracht werden.

Wenn du dich zu diesem Thema ausführlich aus juristisch kompetenter Quelle informieren möchtest, was wir dir in deinem eigenen Interesse sehr empfehlen, dann sei dir zum Beispiel unser Partner "IT Kanzlei" ans Herz gelegt. Es lohnt sich.

Abschließend sei noch angemerkt, dass es abgesehen von der gesetzlichen Pflicht auch aus ganz pragmatischen Gründen ratsam ist, die Bestellbestätigung möglichst zeitnah zum Bestelleingang zu versenden.

Erhält dein Kunde nämlich eine solche Bestätigung nicht in angemessener Zeit, dann geht er häufig davon aus, dass seine Bestellung nicht angekommen ist. Dann wandert er entweder in einen anderen Shop ab, oder er gibt die gleiche Bestellung noch einmal auf, was für dich zu doppeltem Aufwand und einer fast unvermeidlichen Retoure führt. Beide Szenarien sind nicht besonders gut für dich.

Original-Artikel vom 29.05.2018

Aktualisiert am 09.05.2023

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