AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herzlich willkommen bei VersaCommerce!

Lebendige Fußgängerzonen und vielfältige Geschäfte in unseren Städten, Regionen und Gemeinden. Wir helfen dabei, dass das auch in Zukunft so bleibt. Denn ein prosperierenden lokalen Handel ist ein wichtiger Faktor für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dafür fördern und unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung ihres Geschäfts und der Umsetzung des Omnichannel Handels.

Dafür bieten wir die entscheidenden Funktionen und Lösungen, um auf digitalen Kanälen gefunden zu werden und Geschäft zu machen. Unsere KI basierten Funktionen entlasten Händler, Dienstleister und Gastronomen bei aufwändigen Prozessen der Verwaltung ihres Geschäfts.

Nachstehend finden sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die VersaCommerce Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen für VersaCommerce ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen

1. Abonnement eines Produktes von VersaCommerce

  1. Im Rahmen dieses Vertrages kann der Kunde während der Vertragslaufzeit auf die von VersaCommerce angebotenen Produkte und Services zugreifen und diese nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Abonnement, eine kostenlose Testversion oder eine Werbeaktion handelt. Die Berechtigung hierfür ergibt sich aus dem Bestellformular, der Rechnung, dem unterzeichneten Angebot oder einer Bestätigungs-E-Mail von VersaCommerce.

  2. Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

  3. Jedes der Produkte kann verschiedene Funktionen enthalten, wie Aktualisierungen, Cloud-basierte Dienste, Support-Dienste, Anwendungen oder Dokumentationen. Dabei unterliegen alle Funktionen den Bedingungen dieses Vertrages.

  4. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten für das Konto von VersaCommerce getätigt werden. Dies gilt sowohl für Aktionen, die vom Kunden selbst als auch von seinen Mitarbeitern oder einer dritten Partei durchgeführt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche Konto-Zugangsdaten, einschließlich Passwörtern und Angaben zur Zahlungsmethode, zu schützen.

  5. VersaCommerce übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus einer unbefugten Nutzung des Kundenkontos ergeben.

    Für weitere Informationen und rechtliche Details wird empfohlen, den gesamten Vertragstext zu lesen.

2. Einräumung der Lizenz

  1. Während der Dauer des Vertrages erhält der Kunde von VersaCommerce eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare Lizenz. Diese Lizenz gestattet dem Kunden und seinen Mitarbeitern sowie allen anderen Nutzern, die in seinem Namen handeln ("Nutzer"), den Zugriff und die Nutzung der abonnierten Produkte gemäß den festgelegten Bedingungen in diesem Vertrag.

  2. Der Kunde stimmt zu, dass sämtliche Rechte, Titel und Anteile an den geistigen Eigentumsrechten der Produkte sowie aller Modifikationen, Erweiterungen, Skripte und anderer abgeleiteter Bearbeitungen der Produkte, die von VersaCommerce bereitgestellt oder entwickelt werden, ausschließlich VersaCommerce oder seinen Lizenzgebern gehören. Alle Rechte, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben VersaCommerce vorbehalten.

  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Abonnement enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

Mehrfachlizenzen

  1. Wird der Kunde von VersaCommerce für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

  2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

  3. Die von VersaCommerce erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (etwa Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

3. Beschränkung der Lizenz

Dem Kunden und allen Nutzern ist es nicht gestattet: 

  1. das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen,

  2. den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder Programmier- oder Interoperabilitätsschnittstellen der Produkte auf irgendeine Weise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu rekonstruieren oder einen Versuch zu unternehmen, diese zu entdecken;

  3. Viren oder andere schädliche Computercodes über die Produkte zu verbreiten oder in sie einzuschleusen.

  4. Sich in einer Weise zu verhalten, die die Nutzung der Produkte durch Dritte stört oder behindert.

  5. Hinweise zur Identifikation von Produkten, Urheberrechten oder andere Hinweise von den Produkten zu entfernen.

  6. Die Produkte & Services ganz oder teilweise an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten, als Unterlizenz zu vergeben, Zugang zu gewähren oder anderweitig zu übertragen oder offenzulegen

  7. Die Produkte zu modifizieren oder in oder mit anderer Software zu integrieren oder Bearbeitungen eines Teils der Produkte zu erstellen, es sei denn, VersaCommerce hat dies schriftlich genehmigt.

  8. Das Ergebnis oder andere von den Produkten erzeugte Informationen für andere Zwecke, als die in diesem Vertrag vorgesehenen zu verwenden und / oder für andere Zwecke als den internen Geschäftsgebrauch des Kunden zu verwenden.

  9. Die Produkte in einer Weise zu verwenden, die gegen geltende lokale, staatliche/provinzielle, föderale, regionale und ausländische Gesetze verstößt. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Abgabenordnung und Steuergesetze sowie Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, zum Datenschutz, zur elektronischen Kommunikation und zur Anti-Spam-Gesetzgebung.

VersaCommerce behält das Eigentumsrecht und alle anderen Rechte an den Produkten, allen Kopien, Derivaten und Verbesserungen der Produkte und allen zugehörigen Dokumentationen und Materialien, sofern nicht ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Der Kunde und Nutzer dürfen dies auch keinem weiteren Nutzer oder Dritten gestatten.

Wird das Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist VersaCommerce berechtigt, Volumen für zusätzlichen Datentransfer im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt zur Verfügung stellen.

4. Vertragslaufzeit

  1. Ist nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart, ist die "Mindestlaufzeit" gemäß dem im Bestellformular angegebenen Zeitraum festgelegt, welcher mit dem "Startdatum des Abonnements" beginnt.

  2. Ist das Startdatum im Bestellformular nicht ausdrücklich festgelegt, so wird es als das Datum betrachtet, an dem der Kunde das ursprüngliche Bestellformular unterzeichnet hat.

  3. Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Softwareprodukte dem Kunden bereits vor dem im Bestellformular genannten Startdatum des Abonnements zur Verfügung gestellt werden. Werden diese durch den Kunden für steuerpflichtige Geschäftstransaktionen vor dem im Bestellformular angegebenen Startdatum des Abonnements, wird das Startdatum des Abonnements auf dieses frühere Datum geändert.

  4. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit und sofern im Bestellformular oder nichts Gegenteiliges angegeben ist, erfolgt eine automatische Verlängerung dieses Vertrages um die Dauer der Mindestlaufzeit (= "Verlängerungslaufzeit").

  5. Dabei wird die aktuelle Laufzeit als die Mindestlaufzeit oder die jeweils aktuelle Verlängerungslaufzeit definiert (abhängig von der Situation). Die Kombination aus Mindestlaufzeit und allen Verlängerungslaufzeiten ergibt die "Vertragslaufzeit".

  6. Diese Verlängerung tritt in Kraft, sofern sie nicht von einer der Parteien durch eine schriftliche Erklärung mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor dem Ende der aktuellen Laufzeit, oder, falls die aktuelle Laufzeit weniger als 30 Tage beträgt, einer Kündigungsfrist, die der aktuellen Laufzeit entspricht, gekündigt wird. Sollte kein Bestellformular übermittelt worden sein, so beträgt die Kündigungsfrist mindestens 30 Tage. Bei Produkten, die auf Testbasis lizenziert werden, ist die Laufzeit dieses Vertrages auf die im Bestellformular angegebene Dauer des Testzeitraums begrenzt. Es sei denn, es wird hierin anders angegeben, kann der Kunde diesen Vertrag nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

5. Gebühren und Zahlung

  1. Im Rahmen dieses Vertrags ist der Kunde verpflichtet, VersaCommerce die im Bestellformular oder anderweitig angegebenen Gebühren („Gebühren“) zum festgelegten Zeitpunkt und in der angegebenen Währung zu entrichten. Die Gebühren umfassen unter anderem auch die Nutzungskosten für einen Zahlungsanbieter außer VersaPay, sofern diese anfallen.

  2. Die Tarifpreise sind Festpreise und gelten grundsätzlich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. Die Transaktionsgebühren werden entsprechend der Nutzung der gebührenpflichtigen Zahlungsmethoden erhoben und sind in der Preisliste ersichtlich.

  3. Wenn kein Bestellformular übermittelt wurde, gelten die auf den entsprechenden Websites für die jeweiligen Produkte angegebenen Gebühren. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften sind alle Zahlungen des Kunden an VersaCommerce im Rahmen dieses Vertrags nicht erstattungsfähig und werden über die im Bestellformular vom Kunden angegebene Zahlungsmethode abgewickelt oder gemäß anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 

  4. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

  5. VersaCommerce ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

  6. Im Übrigen ist VersaCommerce berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. VersaCommerce verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

  7. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt VersaCommerce, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet VersaCommerce eine Gebühr in Höhe von 6,90 € zzgl. MwSt.

  8. Falls der Kunde mit einer Zahlung im Rahmen dieses Vertrags in Verzug gerät, werden die fälligen Beträge mit einem Zinssatz von 1,5 Prozent (1,5%) pro Monat oder, falls dies niedriger ist, dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz verzinst. Ungeachtet dessen behält sich VersaCommerce das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Produkten auszusetzen. Alle relevanten Waren-, Dienstleistungs- oder Verkaufssteuern werden den fälligen Gebühren gemäß diesem Vertrag hinzugerechnet.

  9. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet VersaCommerce für jede Mahnung eine Mahngebühr von 0,5 Prozent (0,5%) des Mahnbetrags, mindestens jedoch 5.- EUR. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt VersaCommerce vorbehalten

  10. Durch die Unterzeichnung eines Angebots verpflichtet sich der Kunde, alle angegebenen Gebühren gemäß (1) dem Bestellformular oder der Website und (2) diesem Vertrag für die gesamte Dauer der aktuellen Laufzeit zu begleichen. Jegliche Rabatte für Softwareabonnements oder Hardware, die dem Kunden angeboten wurden und/oder im Bestellformular angegeben sind, hängen von der vollständigen Zahlung ab.

  11. Gleichzeitig erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er bei einer Verlängerung seines Abonnements, ob ausdrücklich oder stillschweigend, verpflichtet ist, alle zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Gebühren für die gesamte Verlängerungslaufzeit zu bezahlen. Rabatte, die im ursprünglichen Bestellformular gewährt wurden, gelten für die Verlängerungslaufzeit nicht automatisch, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.

  12. Eingezahlte Gelder für Google-Werbung werden nicht rückerstattet. Dies gilt sowohl im Falle der Kündigung des Nutzungsvertrages, als auch bei Abbruch laufender Kampagnen, ohne dass eine Kündigung des Nutzungsvertrages erfolgt.

6. Zusicherungen des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass VersaCommerce von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, VersaCommerce jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von VersaCommerce binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
    Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, falls der Kunde eigene Name-Server stellt. Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers, einschließlich der Namen dieser Server.

  2. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass der Kunde gegenwärtig und während der gesamten Vertragslaufzeit voll berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen, und dass der Kunde und alle Nutzer voll berechtigt sind, die Produkte zu nutzen, die der Kunde abonniert hat.

  3. Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Nutzer die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Produkte und Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuer- und Datenschutzgesetze.

  4. Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. VersaCommerce behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist VersaCommerce berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

  5. E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

  6. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von VersaCommerce abgelegt sind, nicht auf diesen Sicherungen gespeichert werden dürfen.

  7. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung, insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von VersaCommerce oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. 

  8. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von VersaCommerce erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

  9. Der Kunde wird auftretende Störungen VersaCommerce (support@versacommerce.de) unverzüglich mitteilen und VersaCommerce bei der Problemanalyse und Problemlösung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, VersaCommerce auf deren Anforderung in Textform Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Problemanalyse geeignet sind. Hierbei sind mindestens folgenden Informationen mitzuteilen:

    1. Konto, Email-Adresse des Nutzers

    2. Physikalischer Standort

    3. Detaillierte Beschreibung, um eine Reproduktion zu ermöglichen 

    4. Datum, Zeitpunkt 

    5. Betroffene Hardware oder Funktionen

  10. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist VersaCommerce berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.

  11. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. VersaCommerce ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. VersaCommerce wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

7. Content, Datenschutz und geistiges Eigentum

Unter "Content" sind alle Daten zu verstehen, die der Kunde oder seine Nutzer in die Produkte eingeben, wie Fotos, Bilder, Grafiken, Texte, Audiodaten, Dateien, Materialien und Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden.

  1. Der Kunde behält die vollen Rechte und Interessen an Content.
    Zum ausschließlichen Zwecke der Bereitstellung, des Betriebs, der Förderung oder der Verbesserung der Produkte, gewährt der Kunde VersaCommerce eine weltweite, nicht exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz, um den Content zu nutzen, darauf zuzugreifen, ihn zu kopieren, zu vervielfältigen, zu ändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu übersetzen, anzuzeigen oder anderweitig zu nutzen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite und - sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt VersaCommerce von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

  3. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der VersaCommerce-Store Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde VersaCommerce unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).

  4. VersaCommerce ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist VersaCommerce berechtigt, den Tarif zu sperren. VersaCommerce wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

  5. Der Kunde entscheidet eigenständig, welche "Personenbezogenen Daten" er in die Produkte eingibt. VersaCommerce hat keine Kontrolle über Art, Umfang, Herkunft und Verarbeitung dieser Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bezüglich der von ihm verarbeiteten Daten. Dies betrifft die Mitteilungen bezüglich Personenbezogener Daten seiner Kunden und Nutzer.

  6. Der Kunde hat die Möglichkeit, Kundeninhalt unabhängig zu sichern und zu archivieren. VersaCommerce führt ebenfalls regelmäßige Backups des Kundeninhalts durch und unterstützt den Kunden bei der Wiederherstellung im Rahmen des Möglichen. Allerdings haftet VersaCommerce nicht für Verluste oder Beschädigungen von Kundeninhalt oder anderer Software.

  7. Sofern der vom Kunden gewählte Tarif die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte.

VersaCommerce respektiert die geistigen Eigentumsrechte Dritter und untersagt die unbefugte Verbreitung oder Vervielfältigung von geistigem Eigentum. 

Die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind in diesem Vertrag aufgenommen.

8. Apps und Integrationen

"Apps und Integrationen" umfassen Produkte, Anwendungen, Dienstleistungen, Software, Netzwerke, Systeme, Verzeichnisse, Websites, Datenbanken und Informationen von Dritten, bereitgestellten Dienste, die mit einem oder mehreren Produkten von VersaCommerce verknüpft sind oder von unseren Kunden in Verbindung mit einem oder mehreren Produkten aktiviert werden können.

  1. Wenn der Kunde sich entscheidet, solche Apps und Integrationen zu nutzen oder darauf zuzugreifen, akzeptiert er, dass die Nutzung dieser Dienste ausschließlich den Geschäftsbedingungen der Apss und Integrationen unterliegt.
    VersaCommerce übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese Produkte und gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf deren Inhalte oder Datenpraktiken, einschließlich Kundeninhalten und personenbezogenen Daten, oder für jegliche Interaktion zwischen dem Kunden und den Anbietern solcher Apps und Integrationen.
    Unabhängig davon, ob diese Anbieter Teil eines Partnerprogramms von VersaCommerce sein sollte.

  2. Jegliche Nutzung von Apps und Integrationen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Der Kunde verzichtet unwiderruflich auf jegliche Ansprüche gegen VersaCommerce in Bezug auf solche Dienste. VersaCommerce übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung oder den Zugriff auf solche Apps und Integrationen durch den Kunden verursacht oder behauptet wurden.9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten 

10. Wartungstätigkeiten und Produktänderungen

VersaCommerce entwickelt die Leistungen und die damit in Verbindung stehende Software ständig weiter. Verbesserungen dieser Leistungen, Fehlerbeseitigungen der Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen (Updates) werden dem Kunden obligatorisch und kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  1. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf bestimmte Updates, soweit diese nicht auf Fehler bzw. Leistungseinschränkungen beruhen, oder eine bestimmte Zeitfolge deren Umsetzung.

  2. Es kann erforderlich sein, dass VersaCommerce planmäßige und/oder außerplanmäßige Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchführt oder das Produkt aus der Ferne repariert oder aufrüstet. Dies kann die Qualität der Dienstleistungen vorübergehend verschlechtern oder zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall des Produkts führen. VersaCommerce wird sich bemühen, solche Arbeiten zu Zeiten durchzuführen, die den Geschäftsbetrieb des Kunden am wenigsten stören. Der Kunde wird, falls erforderlich, bei der Durchführung von solchen Arbeiten kooperieren.

  3. VersaCommerce ist berechtigt, die Produkte oder eine Komponente oder Version der Produkte jederzeit und nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu ändern oder einzustellen (die „Änderungen”), was den Kunden dazu verpflichten kann, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Installation bestimmter Patches, Korrekturen oder Updates, das Upgrade auf eine neue Version eines Produkts und/oder die Migration auf ein alternatives Produkt.
    Solche Änderungen können aus folgenden Gründen vorgenommen werden, sind jedoch nicht darauf beschränkt: 

    1. Zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften, 

    2. aus Sicherheitsgründen, 

    3. aufgrund von Änderungen, die von einem dem Anbieter von Apps und Integrationen auferlegt werden, und/oder 

    4. aufgrund der Beendigung unserer Beziehung zu einem Drittanbieter, die für die Bereitstellung der Produkte wesentlich ist

  4. Kostenpflichtige Leistungserweiterungen werden mit einer Frist von mindestens einem Monat angekündigt.

11. Vereinbarung zur Geheimhaltung 

Der Kunde und VersaCommerce verpflichten sich dazu, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrags erhalten, geheim zu halten. Die Nutzung solcher Informationen ist nur gestattet, um die jeweiligen Verpflichtungen gemäß den Vertragsbedingungen zu erfüllen. Beide Parteien müssen die Vertragsbedingungen vertraulich behandeln, dürfen aber vertrauliche Informationen an ihre Rechts- und Finanzberater weitergeben, wenn dies im normalen Geschäftsverlauf notwendig ist.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits vorher bekannt waren, öffentlich bekannt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder durch rechtliche Anordnungen offengelegt werden müssen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass auch seine Nutzer die Vertraulichkeitsbestimmungen einhalten. Jegliche Schäden, die VersaCommerce aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch einen Nutzer entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

12. Kündigung und Suspendierung

  1. Im Falle einer wesentlichen Verletzung dieses Vertrages durch eine der Parteien kann die verletzte Partei diesen Vertrag kündigen, indem sie der verletzenden Partei eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt, in der die Art der Verletzung mit angemessenen Einzelheiten und die Absicht der verletzten Partei, den Vertrag zu kündigen, angegeben wird (eine „Kündigungserklärung”). Sollte die Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zustellung der Kündigungserklärung behoben werden, wird dieser Vertrag automatisch beendet.

  2. Ungeachtet dessen behält sich VersaCommerce das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit und ohne Vorankündigung zu kündigen, wenn der Kunde die Lizenzbeschränkungen des Vertrages verletzt.

  3. Ungeachtet dessen kann VersaCommerce den Zugang des Kunden zu den Produkten sofort und ohne Vorankündigung aussetzen, wenn VersaCommerce nach eigenem Ermessen der Ansicht ist: 

    1. dass eine solche Suspendierung gesetzlich vorgeschrieben ist; 

    2. dass ein Sicherheits- oder Datenschutzrisiko für den Kunden besteht; 

    3. dass der Kunde die Rechte Dritter verletzt oder in missbräuchlicher, verleumdender oder beleidigender Weise handelt; 

    4. dass der Kunde seine Gebühren oder Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt; oder 

    5. dass der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich der Lizenzbeschränkungen, Zahlungs- oder Geheimhaltungsbestimmungen, verstößt. 

  4. Des Weiteren bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VersaCommerce insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie -  die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.6 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

  5. Das Recht von VersaCommerce, diesen Vertrag oder den Zugriff des Kunden auf die Produkte zu kündigen, wird durch eine Aussetzung des Zugriffs des Kunden auf die Produkte nicht eingeschränkt, und VersaCommerce verzichtet nicht darauf.

  6. Mit Beendigung dieses Vertrages muss der Kunde die Nutzung des/der Produkte(s) einstellen. Ungeachtet dessen wird durch die Kündigung dieses Vertrages durch VersaCommerce weder die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller einschlägigen Gebühren eingeschränkt, noch hindert sie VersaCommerce daran, verfügbare Rechtsmittel, einschließlich von Unterlassungsansprüchen, einzulegen.

  7. Der Kunde stimmt zu, dass VersaCommerce nach der Kündigung des Kundenkontos und/oder der Nutzung des Produkts das Konto des Kunden sofort deaktivieren und Kundeninhalt löschen kann. Der Kunde stimmt ferner zu, dass VersaCommerce weder dem Kunden noch Dritten gegenüber für die Beendigung des Zugriffs des Kunden auf das Produkt oder die Löschung des Kundeninhalts in Übereinstimmung mit diesem Vertrag haftbar ist. Die Bestimmungen über Lizenzbeschränkungen, Gebühren und Zahlung, Geheimhaltung, Zusicherungen des Kunden, Freistellung und Haftungsausschluss überdauern die Kündigung dieses Vertrages zusammen mit allen anderen Bestimmungen, die nach ihren Regelungen überdauern sollen.

  8. Soweit dem Kunden von VersaCommerce ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an VersaCommerce zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber VersaCommerce bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

13. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, VersaCommerce und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von allen Verlusten, Kosten, Haftungsansprüchen, Schäden und Ausgaben freizustellen, die sich aus einer Verletzung seitens des Kunden oder eines seiner Nutzer, Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer oder verbundenen Unternehmen gegenüber den Zusicherungen, Gewährleistungen oder anderen Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben. Dazu gehören auch angemessene Anwaltskosten.

VersaCommerce verpflichtet sich, den Kunden und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten und verbundenen Unternehmen von allen Kosten freizustellen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Produkte Rechte an geistigem Eigentum Dritter, einschließlich Marken, Patente und Urheberrechte, verletzen oder missbräuchlich nutzen, sofern VersaCommerce umgehend schriftlich über solche Ansprüche informiert wurde und die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Unterstützung für die Verteidigung oder Beilegung solcher Ansprüche erhalten hat.

14. Beschränkung der Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, 

  1. ist die gesamte Haftung von VersaCommerce im Rahmen dieses Vertrages auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde während der letzten drei Monate vor dem Datum der erstmaligen Geltendmachung des Anspruchs gezahlt hat. 

  2. haftet keine der Parteien für indirekte, beiläufig entstandene, Folge-, Sonder-, Vertrauens- oder Strafschäden oder für entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, verlorene Daten oder die Kosten für den Ersatz von Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Haftung auf Vertragsbruch, Garantie, unerlaubter Handlung, gesetzlichem Rechtsbehelf oder einer sonstigen Verpflichtung beruht und unabhängig davon, ob eine Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht. 

  3. verzichtet der Kunde hiermit auf jegliche Ansprüche, dass ihm durch diese Ausschlüsse ein angemessener Rechtsbehelf vorenthalten wird. Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts die Risiken im Rahmen dieses Vertrages fair zwischen ihnen aufteilen. Die Parteien erkennen weiterhin an, dass die in diesem Abschnitt festgelegten Beschränkungen wesentlich für die Höhe der Gebühren sind, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Produkte an den Kunden erhoben werden, und dass die Gebühren wesentlich höher sein müssten, wenn VersaCommerce eine andere Haftung als die in diesem Abschnitt festgelegte übernehmen würde.

  4. hält VersaCommerce den Kunden nicht schadlos und haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch (a) das Versäumnis des Kunden, Installationen von Patches, Korrekturen, Updates oder Upgrades durchzuführen, (b) jegliche Produktänderungen gemäß und/oder (c) den angeblichen oder tatsächlichen Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 7 entstanden sind.

15. Abtretung und Unterauftragnehmer

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VersaCommerce kann der Kunde keines seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. VersaCommerce ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu übertragen. Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen nicht nur die Vertragsparteien, sondern auch deren Rechtsnachfolger und erlaubte Übertragungsempfänger binden und zugutekommen. VersaCommerce behält sich das Recht vor, diesen Vertrag ganz oder teilweise durch einen oder mehrere Unterauftragnehmer zu erfüllen.

16. Ausschlussbranchen

Grundsätzlich unterliegen alle illegalen oder zumindest dem Anschein nach potenziell illegalen Waren, Leistungen und Transaktionen sowie alle Güter, Materialien, Leistungen und Unterlassungen, die geeignet sind, illegale Waren und Leistungen zu fördern bzw. zu deren Bereitstellung und/ oder Nutzung ermutigen, dem kategorischen Ausschluss. 

Dies umfasst auch den Vertragsabschluss mit verbotenen Vereinigungen sowie mit Anbietern von Waren und/oder Leistungen, die Urheberrechte Dritter verletzen (z. B. Handel mit gefälschten Markenartikeln, Angebot von lizensierten Leistungen ohne entsprechende Lizenz). 

Jegliche Bewertung findet nach Augenschein bzw. Offensichtlichkeit und nach bestem Wissen und Gewissen statt. Bei unklarer Sachlage und in Zweifelsfällen ist Rücksprache mit VersaCommerce zu halten. 

Dar über hinaus dürfen Unternehmen aus den nachfolgenden Bereichen und Branchen bzw. der Handel mit folgenden Produkten und Dienstleistungen bis auf Weiteres nicht gewonnen bzw. ihnen kein Angebot unterbreitet werden: 

  1. Ausländische Reiseveranstalter, die keine Insolvenzversicherung zur Absicherung der Reiseleistungen gegen Ausfall der Leistungserbringung durch den Veranstalter nachweisen können. Als Insolvenzversicherung zur Absicherung von Reiseleistungen gelten:
    Deutschland: Reisesicherungsschein
    Schweiz: Schweizerischer Garantiefonds
    Österreich: Reisebürosicherungsverordnung
    Niederlande: Stichting Garantiefonds Reisgelden
    Belgien: Garantiefonds Reizen
    Frankreich: Fonds de Garantie Voyages
    Luxemburg: Assurance solvabil ité Voyages 

  2. Betting (Wetten), Gambling (Glücksspiel), Lotterien (außer staatlicher Lottoblock), Verlosungen, Gewinnspiele, Tombola, Auslosungen; inkl. sog. "power levelling services"

  3. Sublizenzierer , Konzentratoren (der VersaCommerce - Lösung) 

  4. Adult Content, Erotikseitenanbieter, Pornographie (Fotos, Videos, Chat;) mit anstößiger oder nicht einvernehmlicher Pornografie (z.B. Kinderpornografie, Vergewaltigung, Sodomie/Zoophilie, Inzest)

  5. Darstellung und/oder Verherrlichung von Gewalt, Rassismus, Hass, Obszönität

  6. Prostitution und prostitutionsnahe Dienste („Dirnenlohn“): Begleit-Escort - Services u.ä

  7. Anbieter sogenannter Butter - oder Kaffeefahrten (auch als Werbefahrt bezeichnet, ist die verschleiernde Bezeichnung für eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung.
    Teilnehmer sind typischerweise Rentner, die das Angebot einer scheinbar billigen Ausflugsfahrt mit Kaffee und Kuchen (daher der Name) oder einem Mittagessen nutzen. So werden die Einladungen häufig als Gewinnmitteilungen getarnt. Achtung: besondere Aufmerksamkeit bei Anbietern von Kurztrips, Tagesausflügen oder Verkaufsveranstaltungen) 

  8. Vertriebs - Modelle, die sog. Kalt - Akquise anwenden
    Achtung: besondere Aufmerksamkeit bei Haustür - Geschäft und Drückerkolonnen

  9. Schuldnerberatungen, Inkassodienstleister 

  10. Extremistische Vereinigungen; Personen, die extremistisches Gedankengut verbreiten und die Darstellung, Beschönigung oder Förderung von extremistischen Inhalten jeglicher Art 

  11. Schneeball - und Pyramidensysteme, Multi - Level - Marketing
    Insbesondere sogenannte „get rich quick“ - Modelle mit vermeintlich hochrentablen Investmentangeboten. 

  12. Immobilienmakler, - handel im Distanzgeschäft 

  13.  Kryptowährungen (Bitcoin, Ripple, Ethereum u. Ä.) 

  14.  Timesharing - Anbieter 

  15. Sekten und deren Anhänger 

  16. Betäubungs - und Rauschmittel, Designer Drugs, inkl. psychoaktiv wirkenden Pflanzen/ Kräutern und halluzinogenen Pilzen (z.B. K2, Salvia Divinorum, „Poppers“, Magic Mushrooms,...) und CBD (Canabidiol) Produkte 

  17. Coffeeshops in den Niederlanden 

  18. Anbieter von Likes und Follower etc. (sog. “buying fans”) 

  19. Vertrieb und/oder Marketing von Produkten mit unbewiesener oder fragw ü rdiger Wirkung (Diätmittel mit unrealistischen Wirkungsversprechen, Pillen zur Steigerung der Intelligenz, Lichtbrillen u.ä.) 

  20. Modification Chips, Modchips

  21.  Jammer (Störsender/Signalblocker für z.B. Radar, GPS, Mobilfunk, Wegfahrsperren in Kraftfahrzeugen, Türschließanlagen , etc. )

  22. Fake IDs (gefälschte Identitäten) 

  23. Behördliche Dokumente und Formulare (insbes. US) 24. Kredithaie (Geldverleih zu sehr hohen Zinsen)

  24. Jegliche (Schuss - )Waffen und Munition, die nicht eindeutig als „Sport - und Jagdbedarf“ zu identifizieren ist (hierunter fallen insbesondere automatische und halbautomatische Lang - und Kurzwaffen, Hieb - und Stichwaffen, usw.) 

  25. Online Unternehmensberatungen aller Art sowie Online Anwälte und Kanzleien

 Der Ausschluss gilt auch dann, wenn nur Teile der Geschäftstätigkeit einen der vorgenannten Bereiche betreffen.

 17. Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag stellt gemeinsam mit dem entsprechenden Bestellformular, der Richtlinie zur erlaubten Verwendung, der DSGVO und dem AVV die vollständige Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar.

  1. Im Falle von Widersprüchen oder Konflikten zwischen den Bedingungen des Vertrags und den Bedingungen des Bestellformulars haben die Bedingungen des Bestellformulars Vorrang.

  2. VersaCommerce behält sich das Recht vor, diesen Vertrag, einschließlich der Gebühren und des Leistungsumfangs der Produkte, jederzeit mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zu ändern.

  3. Der Kunde hat die in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen und Bedingungen geprüft, verstanden und akzeptiert. Vor der Unterzeichnung dieses Vertrages hat der Kunde entweder rechtlichen Rat eingeholt oder bewusst auf sein Recht verzichtet, vor der Unterzeichnung rechtlichen Rat einzuholen.

  4. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

  5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

VersaCommerce ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von der VersaCommerce für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. VersaCommerce verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

18. Geltendes Recht, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hannover. VersaCommerce ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von VersaCommerce auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

19. Produktspezifische Bedingungen und Konditionen

  1. Der Kunde behält die Kontrolle über die URL und/oder den Domainnamen, die für die Website des Kunden in Verbindung mit den VersaCommerce Produkten verwendet werden.
    Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von VersaCommerce genutzt werden.

  2. VersaCommerce gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind, 

    1. Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten

    2. Ausfallzeiten aufgrund von Betriebsstörungen, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder andere unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von VersaCommerce verursacht wurden

    3. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit VersaCommerce die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen hat

    4. Ausfallzeiten aufgrund einer Störung, die durch den Kunden oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
       

  3. VersaCommerce kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

  4. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

  5. Der Kunde versichert und garantiert, dass er und alle Nutzer vollständig berechtigt sind, sämtliche Materialien, die auf der Website des Kunden veröffentlicht werden sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text, Logos, Fotos und andere Grafiken, zu veröffentlichen. Der Kunde autorisiert VersaCommerce, diese Materialien im Namen des Kunden zu veröffentlichen, ohne weitere Genehmigungen von Dritten einzuholen oder Zahlungen an Dritte zu leisten.

  6. In bestimmten Ländern können Produktfunktionen, wie der Online-Einkaufswagen, mit sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram verbunden werden. Durch die Verbindung des Kundenkontos mit einem sozialen Netzwerk-Konto erklärt der Kunde seine Zustimmung zur kontinuierlichen Weitergabe von Informationen an andere, einschließlich des sozialen Netzwerks, gemäß seinen Datenschutzeinstellungen im sozialen Netzwerk und den VersaCommerce-Kontoeinstellungen. Die verfügbaren Funktionen und die freigegebenen Informationen können sich bisweilen und ohne vorherige Ankündigung ändern, da VersaCommerce und die sozialen Netzwerke kontinuierlich Änderungen und Verbesserungen vornehmen.

  7. Wenn der Kunde sich für ein Upgrade oder Downgrade seines VersaCommerce Tarifs entscheidet, wird der Service sofort auf den neuen Tarif umgestellt.

  8. Das monatliche Abrechnungsdatum bleibt unverändert. Bei einem Downgrade wird das Guthaben auf künftige Monate angerechnet, und die nächste Monatsgebühr wird berechnet, wenn das Guthaben des alten Tarifs aufgebraucht ist. Bei einem Upgrade wird der verbleibende Anteil für den aktuellen Abrechnungszeitraum sofort in Rechnung gestellt, und die nachfolgenden Monate werden zu Ihrem bisherigen Abrechnungsdatum abgerechnet. Das verbleibende Guthaben des aktuellen Abrechnungszeitraums wird anhand der Anzahl der verbleibenden Tage im aktuellen Abrechnungsmonat berechnet.

  9. Gerät VersaCommerce mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn VersaCommerce eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen

Domainregistrierung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

  1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird VersaCommerce im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. VersaCommerce hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. VersaCommerce übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

  2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, VersaCommerce einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, VersaCommerce unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von VersaCommerce über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und VersaCommerce das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

  4. Werden von Dritten gegenüber VersaCommerce Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist VersaCommerce berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registers zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

  5. VersaCommerce ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung

  6. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch VersaCommerce verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

  7. Für den Fall, dass VersaCommerce nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrechterhalten kann, ist VersaCommerce berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

  8. VersaCommerce ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

20. Kunden werben Kunden

  1. Die Anwerbung von Neukunden ist ausschließlich für bestehende Tarifkunden von VersaCommerce und unter Nutzung der Administrationsfunktion “Kunden werben Kunden” möglich. Neukunden sind hierbei Kunden, die bisher keine Tarifkunden von VersaCommerce waren.

  2. Die Anwerbungsprämie wird ausgezahlt, wenn der angeworbene Neukunde seine zweite Tarif-Rechnung bezahlt hat. VersaCommerce behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit angeworbene Kunden jederzeit abzulehnen oder zu beenden..

  3. Die Höhe der Anwerbungsprämie beträgt einmalig 100 Euro bei der Anwerbung zur Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs gemäß Preisliste mit Jahresvertrag. Für die Anwerbung von Monatsverträgen werden keine Anwerbungsprämien ausbezahlt.

  4. Die Anwerbungs-Prämie wird ausschließlich auf das zur Tarifabbuchung hinterlegte Konto des Anwerbers ausgezahlt.

21. Datenschutz 

  1. VersaCommerce erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

  2. Adress- und Negativdaten werden an andere Tochterunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der VersaCommerce Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH zum Zwecke des Schutzes aller beteiligten Unternehmen geführt wird. Anderen Unternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

  3. VersaCommerce weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

22. Spezifische Bedingungen und Konditionen für Partner

Allgemeine Leistungen

Die VersaCommerce Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend VersaCommerce) erbringt umfassende Entwicklungs-, Betriebs- und Service Dienstleistungen im Bereich von OmniChannel E-Commerce-Systemen, Zahlungsdiensten und universeller Software zur Kommissionierung und Auftragsabwicklung.

Mit Hilfe der VersaCommerce Lösung werden Geschäftskunden des Partners in die Lage versetzt, Services und Leistungen für ein Omnichannel Geschäftsmodell zu betreiben.

Individualisierungen 

Als „Branded Solution“ hat der Partner die Möglichkeit, seine Marke in der VersaCommerce - Lösung zu platzieren, wie z. B in der Verwaltung. 

Weiterhin ist es nach Abstimmung mit VersaCommerce möglich, dass auf den Dashboards der Geschäftskunden Inhalte des Lizenznehmers eingespielt werden.

Supportpflicht des Partners

Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Partner die kaufmännischen und technischen Anfragen seiner Geschäftskunden zunächst vollständig, zuerst entgegen und bearbeitet diese. (1st-Level-Support). Dazu stellt er entsprechende personelle und technische Ressourcen.

Die Bearbeitung technischer Anfragen bezieht sich wesentlich auf den Inhalt des Handbuchs, / 

Typische Aufgaben des 1st-Level-Supports sind:

  • Dokumentation und Klassifizierung der Anfragen

  • Fehleranalyse und Einordnung, ob eine Störung direkt auf Basis des Handbuchs beseitigt werden kann oder ob diese zur Analyse und Behebung an VersaCommerce weitergeleitet werden muss

  • Im Falle einer Weiterleitung ist ein aussagekräftiges Support-Ticket zu erstellen

  • Dokumentation des Vorfalls

  • Fehleranalyse und Störungsbeseitigung

  • Kommunikation mit dem Geschäftskunden über die Bearbeitungsdauer der Anfrage, soweit zur Beseitigung der Störung nicht die direkte Kommunikation zwischen dem Geschäftskunden und VersaCommerce notwendig ist

Supportpflicht von VersaCommerce

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird VersaCommerce den Partner zur Erfüllung des 1st-Level-Support im Rahmen der Service-Zeiten unterstützen. Beide Parteien streben eine hohe eigenständige Erst-Lösungsquote im 1st-Level-Support an.

VersaCommerce wird vom Partner weitergeleitete, technische Anfragen entgegennehmen und bearbeiten (2nd-Level-Support).

23. DSGVO & Auftragsdatenverarbeitung-Vereinbarung zwischen den Parteien

Der folgende Abschnitt konkretisiert die Verpflichtungen der Parteien (VersaCommerce im Folgenden “Auftragnehmer” und Partner sowie Kunde, im Folgenden “Auftraggeber” genannt) zum Datenschutz, die sich aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung und der dafür nötigen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können.

1. Gegenstand der Vereinbarung

(1) Gegenstand

VersaCommerce führt im Auftrag des Auftraggebers die Bereitstellung und den technischen Betrieb von E-Commerce-Lösungen durch. Diese Lösungen werden vom Auftragnehmer auf seinen Servern technisch betrieben. Hierbei werden personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Anschrift, weitere Kontaktdaten sowie Kontodaten des Auftraggebers

  • Anschrift und Kontaktdaten von Kunden des Auftraggebers

  • Kontaktdaten von Dienstleistern des Auftraggebers

(2) Art und Zweck der Verarbeitung von Daten

Art der Verarbeitung: Die Daten der Endkunden des Auftraggebers werden im Shopsystem am Datensatz zur Produktbestellung gespeichert. Außerdem wird ein separater Kundendatensatz angelegt. Die Daten können vom Auftraggeber exportiert werden. Die Daten können vom Auftraggeber gelöscht werden. Die Daten können vom Auftraggeber an andere Systeme via Schnittstellen übersendet werden, z.B. zu Zwecken des Versands, der Abrechnung, oder der Buchhaltung. Endkunden des Auftraggebers können ihre Daten online via die im Shopsystem enthaltene Funktion “Kundenkonto” selbst pflegen und verändern und hier außerdem ihr Recht auf Auskunft und Löschung wahrnehmen. Eine weitere Verarbeitung dieser Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

Zweck der Verarbeitung: Die Daten werden verwendet, um den Versand bestellter Ware an den Endkunden des Auftraggebers zu ermöglichen, die Endkunden über den Status der Bestellung per E-Mail zu informieren, sowie weitere Abläufe des Auftraggebers zu unterstützen, wie z.B. Nutzung von Versand-Software, Rechnungslegung, Buchhaltung.

(3) Art der Daten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

  • Personenstammdaten

  • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail, IP-Daten)

  • Kunden- Lieferanten- und Dienstleisterstammdaten

  • Kundenhistorie

  • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten

(3) Kategorien betroffener Personen

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:

  • Auftraggeber, sowie dessen Personal oder Dienstleister

  • Endkunden des Auftraggebers (Auskunfts- und Löschrechte, Änderung der Daten online im Kundenkonto)

  • Mitarbeiter des Auftragnehmers mit besonderer Berechtigung haben Einsicht in die Daten der Endkunden des Auftragnehmers.

2. Dauer der Vereinbarung

(1) Die Dauer dieses Vertrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Lizenzvertrags.

(2) Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

  2. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.

  3. Wahrung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit: Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.

  4. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32ff DSGVO ergriffen hat. Konkret handelt es sich hierbei um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Einzelheiten hierzu finden sich unter Punkt 4 (Technisch-organisatorische Maßnahmen).

  5. Mitwirkungspflicht bei Betroffenenrechten: Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Betroffenenrechte nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen.

  6. Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

  7. Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessen werden, Berichtigung, Daten Portabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  8. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. Dazu gehören Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation.

  9. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu erstellen hat.

  10. Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

  11. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber zu übergeben oder sie in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

4. Technisch-organisatorische Maßnahmen

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Es ist dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen, soweit das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren. 

a. Maßnahmen, die dazu geeignet sind Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle):

Gebäude allgemein:

  • Der Zugang zum Gebäude ist nur mit Sicherheitsschlüssel möglich. Nur feste Mitarbeiter erhalten diese Schlüssel.

  • Besucher müssen klingeln und werden vom Empfang zum jeweiligen Ziel begleitet und abgeholt.

  • Eingangsbereiche des Gebäudes sind Video-überwacht.

  • Eine Alarmanlage überwacht die Geschäftsräume außerhalb der Bürozeiten.

Rechenzentrumsräume:

  • Das Rechenzentrum von VersaCommerce befindet sich in Frankfurt a.M. (Amazon Websphere, AWS) und ist mit allen Einrichtungen der höchsten Sicherheitsklassen ausgestattet (ISO 27001 und BSI C5 zertifiziert).

  • Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und Notstromaggregat

  • Feuer- und Rauchmeldeanlagen

  • Feuerlöschgeräte in den Räumen

  • Alarmanlage zur Diebstahlsicherung

  • Schutz-Steckdosenleisten (zentral in Grundversorgung)

  • Klimaanlage

b. Maßnahmen, die dazu geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangs- und Zugriffskontrolle):

  • Der Benutzer- und Administratorzugriff auf das VersaCommerce- System beruht auf einem rollenbasierten Zugriffsberechtigungsmodell. Jeder Nutzer erhält eine eindeutige ID, um sicherzustellen, dass alle Systemkomponenten nur von berechtigten Benutzern und Administratoren genutzt werden können.

  • Es existieren Vorgaben zur Passwortkomplexität.

  • Einsatz von Firewallsystemen, Virenscanner und Intrusion Detection Systemen im VersaCommerce-Firmen-Netzwerk.

  • Auf den Rechnern der VersaCommerce-Mitarbeiter sind Virenscanner installiert, die eine Malware Erkennung und einen E-Mail-Filter enthalten.

  • Der Zugriff auf VersaCommerce-Serversysteme erfolgt SSH-Verschlüsselt („Public key“), der den Zugriff auf Netzwerkgeräte und andere Cloud-Komponenten beschränkt.

c. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle):

  • Datenübertragung zwischen VersaCommerce-Serversystemen erfolgt ausschließlich innerhalb abgegrenzter abgeschirmter Subsysteme.

  • Soweit Daten zu beauftragten Partnern übertragen werden, sind diese Datenübertragungskanäle immer TLS verschlüsselt.

  • Wo dies technisch möglich ist, kommen VPN-Verbindungen zum Einsatz.

  • Soweit dies möglich ist, werden Daten zudem nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form weitergeben (z.B. Google anonymizeIP).

  • Datenabrufe und Übermittlungsaktivitäten werden protokolliert.

d. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle):

  • Sowohl Kunden- als auch Administratorzugriffe auf VersaCommerce werden automatisch protokolliert und für einige Wochen aufbewahrt.

e. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle):

  • Klare, eindeutige Weisungen.

  • Verhinderung von Zugriffen unbefugter Dritter auf die Daten.

  • Verbot, Daten in unzulässiger Weise zu kopieren.

  • Vereinbarungen über Art des Datentransfers und deren Dokumentation.

  • Kontrollrechte durch den Auftraggeber.

  • Vereinbarung von Vertragsstrafen.

f. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle):

  • Es werden regelmäßig automatische Sicherungskopien und Backups aller VersaCommerce-Kundendaten erstellt.

  • Backups und Sicherungskopien sind über mehrere redundante Serversysteme und Rechenzentrumsstandorte verteilt.

  • Alle VersaCommerce-Produktivsysteme sind mehrfach redundant ausgelegt.

  • Die Rechenzentren von Amazon AWS sind ausgestattet mit Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und Notstromaggregat.

  • Feuer- und Rauchmeldeanlagen

  • Feuerlöschgeräte in den Räumen

  • Alarmanlage zur Diebstahlsicherung

  • Schutz-Steckdosenleisten (zentral in Grundversorgung)

  • Klimaanlage

g. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle):

  • Datensätze unterschiedlicher VersaCommerce-Kunden werden speziell markiert (Tenant-ID, softwareseitige Unterscheidbarkeit).

  • Test- und Produktivdaten sind strikt getrennt in unabhängigen Systemen.

  • Entwicklungssysteme sind ebenfalls unabhängig von Test- und Produktivsystemen.

  • Unterschiedliche Domains und SSL Zertifikate für Test- und Produktivsystem

h. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung:

  • Die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) werden in unterschiedlichen Zyklen automatisiert sowie manuell geprüft:

  • Technische Sicherheits-Installationen wie Firewalls sowie ausgewählte Logfiles der Kernanwendung werden beständig automatisiert überwacht, um unbefugte Zugriffe zu ermitteln.

  • Alarmanlagen und Zugangsüberwachung werden in einem Zyklus von drei Monaten überprüft.

  • Die Einhaltung der Zugangs- und physischen Sicherheitsvorschriften durch die Mitarbeiter wird stichprobenartig durchgeführt.

Dieses Dokument wird jährlich einer Prüfung in Bezug auf die aktuell in den zu beschreibenden und zu regelnden Bereichen existierende Praxis unterzogen. Hierbei festgestellte Abweichungen oder Neuerungen werden in dieses Dokument übernommen. Unabhängig hiervor werden neu eingeführte, oder veränderte Abläufe und Technologien kurzfristig in dieses Dokument übernommen.

5. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt. Es kommen auch technische Anwendungen zum Einsatz, deren Server nicht in der EU/EWR stationiert sind.

7. Sub-Auftragsverarbeiter

Der Zugang zu den personenbezogenen Daten des Auftraggebers sowie dessen Endkunden ist nur den für das Shopsystem des Auftraggebers registrierten Benutzern möglich. Diese Registrierung von Benutzern geschieht in Verantwortung und durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat ein von dem Auftragnehmer ausgewählter Kreis von Mitarbeitern Zugang zum Shopsystem, um technische Unterstützung, Support oder Beratung zu gewähren.

Der Kunde bestätigt und gewährt hiermit seine ausdrückliche Genehmigung, dass VersaCommerce bei Bedarf Subauftragsverarbeiter beauftragen kann, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die Liste der autorisierten Subauftragsverarbeiter von VersaCommerce befindet sich auf dieser Webseite, und der Kunde erkennt an, dass diese Subauftragsverarbeiter für die Erbringung der Dienste unerlässlich sind. VersaCommerce setzt durch Aktualisierung der vorgenannten Liste den Kunden in Kenntnis, falls VersaCommerce Subauftragsverarbeiter hinzufügt, ersetzt oder ändert. Der Kunde kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Änderung aus legitimen Gründen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen von Treu und Glauben, Angemessenheit und Fairness gegen diese Änderungen vorbringen. Der Kunde erkennt an, dass VersaCommerce bei Einwänden gegen den Einsatz eines Subauftragsverarbeiters durch VersaCommerce nicht dazu verpflichtet ist, dem Kunden die Dienstleistungen weiterhin zur Verfügung zu stellen, für die VersaCommerce diesen Subauftragsverarbeiter eingesetzt hat.

Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

8. Datengeheimnis

Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 5 BDSG bzw. ab dem 25.05.2018 zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichtet wurden. Ab dem 25.5.2018 wird der Auftragnehmer stattdessen die in Satz 2 genannten Personen in einer dem Art. 28 Abs. 3 lit. b) genügenden Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, sofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

9. Wahrung von Betroffenenrechten

Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.

Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers für die Wahrung von Betroffenenrechten - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung - durch den Auftraggeber erforderlich ist, wird der Auftragnehmer die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten durch Verstöße gegen Datenschutzgesetze und diese Vereinbarung schuldhaft verursachen. Art. 82 DSGVO kommt zur Anwendung.

11. „Home-Office“-Regelung

  1. Der Auftragnehmer darf seinen Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Auftraggeber beauftragt sind, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Privatwohnungen („Home-Office“) erlauben.

  2. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen auch im „Home-Office“ der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet ist. Abweichungen von einzelnen vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem in Textform zu genehmigen. 

  3. Der Auftragnehmer trägt insbesondere Sorge dafür, dass bei einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im „Home-Office“ die Speicherorte so konfiguriert werden, dass eine lokale Speicherung von Daten auf IT-Systemen, die im „Home-Office“ verwendet werden, ausgeschlossen ist. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer Sorge dafür zu tragen, dass die lokale Speicherung ausschließlich verschlüsselt erfolgt und andere im Haushalt befindliche Personen keinen Zugriff auf diese Daten erhalten.

  4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass eine wirksame Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im „Home-Office“ durch den Auftraggeber möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sowie der weiteren im jeweiligen Haushalt lebenden Personen angemessen zu berücksichtigen.

  5. Sofern auch bei Unterauftragnehmern Beschäftigte im „Home-Office“ eingesetzt werden sollen, gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4 entsprechend.

12. Datenschutzbeauftragter

Die verantwortliche Stelle ist:

VersaCommerce Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH
Geschäftsführung
Bödekerstraße 22, 30161 Hannover
Telefon: +49 (0511) 1659070
E-Mail: datenschutzbeauftragter@versacommerce.de

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.

Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Für Nebenabreden ist die Schriftform und die ausdrückliche Bezugnahme auf diese Vereinbarung erforderlich.

Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.


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